2016-05-08

Such' den legalen Weg!

Radelnde auf der Hernann-Blenk-Straße (nördlich der A2) in Richtung Westen fahren eine ganze Weile lang auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg und dann auf einem vom Gehweg getrennten Radweg:



Zu schmal für Radelnde, die andere Radelnde überholen wollen, farblich und baulich praktisch kaum vom Gehweg getrennt (vgl. Grau und Grauer), unterbrochen an Ausfahrten, damit auch ja kein KFZ merkt, wenn es unerlaubter Weise auf dem Radweg stehen bleibt. So weit, so normal. Weiter die Straße runter dann aber:



Das ist symbolisch für Braunschweig: Förderung des Radverkehrs gibt es tatsächlich, aber an einem bestimmten Punkt hört sie abrupt auf.

Radelnde weichen hier gern auf den Weg auf der anderen Seite der Straße aus, der allerdings nur für Radelnde aus der Gegenrichtung freigegeben ist:



In der Tat fahren fast alle Radelnde hier von Anfang an auf der falschen Straßenseite, da sich dort u. a. Gebäude der Technischen Universität befinden und der direkte Weg in die Innenstadt weiter die Straße runter nach links abgeht. Und die Sackgasse auf der richtigen Straßenseite hilft natürlich auch nicht. Denn diese zwingt legal Radelnde auf die Fahrbahn - zusammen mit PKW, Bussen und LKW. Viele KFZ fahren hier, die von der A2 kommen oder dort auffahren möchten; das Tempolimit liegt bei 50 km/h:



Radelnde, die legal fahren möchten (und darum auf die Fahrbahn fahren), finden die Straße hinunter einen Kreisverkehr vor:



Radelnde, die verbotener Weise auf dem Weg links der Fahrbahn fahren, sind hier fein raus und fahren am Kreisverkehr links vorbei. Legal Radelnde fahren hier entweder auf den nicht benutzungspflichtigen Radweg (übrigens erneut im Grau-und-Grauer-Stil) oder weiter auf der Fahrbahn in den Kreisverkehr:



Die Fahrbahn ist hier eher das Mittel der Wahl, da die Geschwindigkeit, mit der Radelnde hier ankommen, hoch ist, denn das Gefälle der Hermann-Blenk-Straße in Richtung Kreisverkehr ist recht stark.

Möchten Radelnde in die Innenstadt, nehmen sie im Kreisverkehr die zweite Ausfahrt ("geradeaus").  Ab dort wird der getrennte Radweg benutzungspflichtig:



Nach kurzer Zeit finden Radelnde einen weiteren Kreisverkehr vor:





Und erneut sind Radelnde auf dem Weg links fein aus, da sie einfach links in Richtung Innenstadt abbiegen können, ohne sich um den Kreisverkehr kümmern zu müssen. An der dortigen Einmündung beginnt ein benutzungspflichtiger Radweg, welcher dort auch endlich legal in "falscher" Richtung befahren werden darf.

Auch für legal Radelnde ist der genannte benutzungspflichtige Radweg das Ziel, wenn sie in die Innenstadt wollen. Ihnen wird es allerdings schwer gemacht, denn sie dürfen hier (so weit ich weiß) nicht über die Kreisverkehrseinfahrt fahren:



Also müssen Radelnde rechts herum auf dem benutzungspflichtigen Geh- und Radweg:



Über die erste Kreisverkehrsausfahrt dürfen Radelnde zwar fahren, aber der Weg auf der gegenüber liegenden Seite ist nicht als Radweg erkennbar und weist auch kein blaues Schild für eine Benutzungspflicht auf:





Ergo: Radelnde dürfen auf diesem Weg nicht fahren. Sie müssen hier also links auf die die Fahrbahn abbiegen:



Die kommende Ausfahrt müssen Radelnde in die Innenstadt dann nehmen, haben dabei aber ein Problem: Sie müssen auf den Radweg auf der linken Straßenseite - von der Fahrbahn aus:







Ich bin mir nicht sicher, was hier die korrekte Vorgehenweise ist, aber ich schätze: Rechts abbiegen in die Ausfahrt von der Fahrbahn aus. Dann sofort links auf die Verkehrsinsel. Geradeaus über die Fußgängerfurt. Dann rechts auf den Radweg. Irrsinn! Sieht auch sehr witzig aus, wenn Radelnde Abbiegevorgänge stets korrekt per Handzeichen zeigen: Rechts, links, rechts - wie ein Tanz!

Unter diesen Voraussetzungen ist es sonnenklar, warum so gut wie kein Radelnder diesen (korrekten) Weg fährt.

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