2016-02-21

Widerspruch in der Beschilderung?



Wir sind hier neben der Münzstraße. Rechts geht es in die Dankwardstraße und links am Gebäude entlang verläuft "Ruhfäutchenplatz". Vor dem Gebäude rechts ist die Bushaltestelle "Rathaus". Ich fahr auf der Münzstraße und sehe das blaue Schild für "nur rechts abbiegen" mit "Radfahrer frei" darunter. Schön, ich, unterwegs auf dem Rad, darf also links am Gebäude entlang.

Doch dann kommt das Schild "Wenden verboten". Hä? Was denn nu? Ich muss ja wenden, um links in "Ruhfäutchenplatz" hineinzufahren, oder nicht? Ich dachte, ich darf mit "Radfahrer frei" hin wo ich will? Oder gilt "Wenden verboten" für mich nicht?




Hier sehen wir das, was jemand sieht, der aus der Dankwartstraße in "Ruhfäutchenplatz" hinein fährt. Interessant: Dort ist ein Fußgängerzonenschild...




Das hier ist das genannte Schild. "Radfahrer frei" zwischen 20 und 9 Uhr. Meine Theorie also: Ich darf als Radfahrer, aus der Münzstraße kommend, "geradeaus" auf das kleine Stück der Fußgängerzone direkt zwischen Münzstraße und "Ruhfäutchenplatz" fahren. Dann darf ich, ohne Vorfahrt, auf "Ruhfäutchenplatz" rauffahren.

Aber nur zwischen 20 und 9 Uhr.

Wow, und das soll ich in Sekundenschnelle verstehen, während ich hier lang fahre?!

Oder bin ich auf dem Holzweg und diese "Fahrradverkehrsführung" ist ganz anders gemeint?



Posted via Blogaway


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