2016-03-20

Linksabbiegen nicht vorgesehen



Das hier ist der Ring (genauer gesagt der Alstadtring), wie er den Madamenweg kreuzt. Hier gibt's sogar eine Fahrradampel! Das heißt, der Radverkehr wird hier beachtet!

Nein.

Wie nur allzu häufig in Braunschweig zu sehen, denkt man bei Radverkehrsinfrastruktur nur an geradeaus fahrende Radfahrer. Denn: Was würden die Radfahrer denn sonst auch wollen??!!

Rechts abbiegen.

Achso, ja, rechts abbiegen. Nun, das wird in der Tat ab und zu berücksichtigt, auch wenn sowas wie Grünpfeile an (Fahrrad-)Ampeln fürs Rechtsabbiegen - auch in den sinnvollsten Situationen - auf keinen Fall zum Einsatz kommen dürfen!

Gut, aber was würden Radfahrer bitte mehr wollen als geradeaus fahren oder rechts abbiegen??!!

Links abbiegen.

Achso, ja, links abbiegen, stimmt. Aber aber aber, dann müssten sie ja die Autofahrer kreuzen! Also im Prinzip so direkt über die Kreuzung! Viel zu gefährlich! Also... sehen wir es gar nicht erst vor.

Tolle Wurst.

Das Bild zeigt sehr schön das Problem. Ich sehe hier sieben Möglichkeiten, links abzubiegen, die alle be******** sind:

1. Das konventionelle Linksabbiegen.

Geradeaus über die Fahrradampel, wenn sie grün ist. Dann an der Fußgängerampel (!) aufstellen und den Ring überqueren, wenn die Fußgängerampel grün ist. Diese Möglichkeit ist hier tatsächlich illegal, weil es sich, wie gesagt, um eine Fußgängerampel handelt. Die gilt nur für Fußgänger und bereitet den Weg über einen Gehweg. Gehwege dürfen von Radfahrern nicht befahren werden. Zudem ist sie gefährlich, weil man sich beim Überqueren des Rings beim Einfahren in die Zielstraße in die Linie der Autofahrer einordnen muss (falls man hinein gelassen wird, Vorfahrt hat man dann ja nicht). Witzigerweise scheint für die meisten Radfahrer diese Möglichkeit die natürlichste zu sein. Eine der beiden Ampeln ist bei dieser Möglichkeit natürlich rot, wenn man zur Kreuzung kommt; einmal Warten auf grün ist also sicher.

2. Rad/Fuß/Rad A

Geradeaus über die Fahrradampel. Dann an der Fußgängerampel absteigen (!) und als Fußgänger den Ring bei grün überqueren. Dann wieder aufsteigen und links an der Fußgängerampel warten. Bei grün auf die Fahrbahn und rechts in die Zielstraße einbiegen. Genauso wie bei 1 wird hier eine Fußgängerampel als Radfahrer genutzt. Immerhin gibt es hier aber einen Radweg, den man zum Auf-die-Fahrbahn-Fahren verwenden kann. Theoretisch könnten die Fußgängerampel und die zugehörige Fahrradampel, die sich dann hinter uns befindet, wo wir sie nicht sehen können, völlig unterschiedlich geschaltet sein, sodass wir uns auf die Fußgängerampel nicht verlassen dürften. Zu unserem Glück ist das an dieser Kreuzung nicht der Fall. Wir hätten mit Möglichkeit 2 allerdings zwei mal bei rot zu warten und müssten zwischenzeitig zum Fußgänger werden.

3. Rad/Fuß/Rad B

Geradeaus über die Fahrradampel. Dann als Fußgänger (!) über den Ring und an der dortigen Fahrradampel wieder aufs Fahrrad. Dann mit Hilfe der Fahrradampel rechts abbiegen. Diese Möglichkeit nicht sehr intuitiv, da sich die Fahrradampel häufig ein Stück weiter hinter der Fußgängerampel befindet. Und man muss auch hier zwei mal warten. Und man muss zwischenzeitlich vom Rad.

4. Rad/Fuß/Fuß

Geradeaus über die Fahrradampel. Dann als Fußgänger (!) über den Ring. Dann als Fußgänger auf die Zielstraße, aufsteigen und in die Zielstraße fahren. Auch hier: Zwei mal an Ampeln warten, vom Rad absteigen.

5. Erst rechts

Über die Fahrradampel und rechts abbiegen (!). Dann drehen (!). Dann geradeaus über die Ampel. Auch nicht gerade intuitiv.

6. Indirektes Linksabbiegen

Geradeaus über die Fahrradampel und noch vor (!) Erreichen der anderen Ecke der Kreuzung stehen bleiben. Den Ringverkehr komplett durchlassen, warten, bis man sicher den Ring überqueren kann und dann, ohne eine weitere Ampel zu beachten, den Ring überqueren - direkt in die Zielstraße. Tatsächlich ist diese Art des Linksabbiegens dem Radfahrer offiziell erlaubt, wird aber bei so gut wie keiner Kreuzung berücksichtigt. Meine Erfahrung: Auf keinen Fall so abbiegen! Niemand rechnet damit und die Ampelschaltung sowieso nicht; gefährlich!

7. Direktes Linksabbiegen

Noch vor der Fahrradampel den Radweg verlassen und auf der Linksabbiegespur für KFZ einordnen. So wie gewöhnliche KFZ links abbiegen.  Auch diese Art des Abbiegens ist offiziell erlaubt, aber natürlich auch fast nie eingeplant in die Kreuzungsgestaltung. Z. B. besitzen solche Linksabbiegeampeln gerne mal Induktionsschleifen, durch die sie ausschließlich aktiviert werden können. Und natürlich reagieren die nicht auf Fahrräder. Zudem hassen KFZ diese Abbiegeart, weil sie denken, sie sei nicht erlaubt. Meiner Erfahrung nach ist es aber meistens dir einfachste Abbiegeart, weil sie direkt und immer möglich und erlaubt ist. Allerdings muss man früh genug vom Radweg runter, oft dann über einen schönen hohen Bordstein, gern auch durch parkende Fahrzeuge und schließlich in möglicherweise dichten Verkehr hinein.

Summa summarum: Bitte, liebe Braunschweiger Verkehrsplaner, beachtet die Verkehrsführung für Radfahrer genauso wie für KFZ an Kreuzungen. Spielt stets ALLE Möglichkeiten durch. Ich möchte geradeaus fahren, rechts und links abbiegen können. Ich möchte nicht vom Rad absteigen. Ich möchte möglichst intuitiv und direkt geführt werden. Ich möchte möglichst kurze und möglichst wenige Ampelphasen warten. Ich möchte auf keinen Fall Bettel-Ampeln. Wenn ich an Kinder denke möchte ich, dass sie möglichst separiert von KFZ geführt werden. Guckt vielleicht einfach mal in den Niederlanden oder Dänemark. Danke.



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6 Kommentare:

  1. Hmm, das indirekte Linksbbiegen ist aber Standard und fast immer problemlos möglich. Einfach Variante 6 durchführen und dann bei Grün der Fußgängerampel des Querverkehs die 2. Querung durchführen. Bei der 2. Querung dann nicht am Rand rumdrucksen, sondern vor dem Querverkehr aufstellen und dann als Pulkanführer in die Seitenstraße. So spart man sich ein weiteres Einfahren in den Fließverkehr. Man könnte also eine Aufstellfläche markieren, so geht´s aber auch.
    Das Rechtsabbiegen ist doch wohl das kleinste Problem. So tun als ob man geradeaus fährt, damit die rechtsabbiegenden Autos anhalten und rechts rein. (-:
    Und ob ich eine Radampel habe oder die Kfz-Ampel beachte, ist auch egal.

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    1. Das indirekte Abbiegen ist inzwischen tatsächlich auch meine favorisierte Linksabbiegevariante. Allerdings sollen ja ab 2017 Radelnde nur noch entweder die KFZ-Ampel oder die Fahrradampel beachten. Es wäre inkonsequent und uneinheitlich, wenn es dann doch noch Standardsituationen gäbe, in denen man die Fußgängerampel beachten müsste. Eigentlich sollte man aus dem Grund sofort queren, wenn die zu querende Fahrbahn frei ist. Das wird aber durch die Ampeln an einigen Kreuzungen in Braunschweig nicht berücksichtigt und es kann zu gefährlichen Situationen kommen. Es müsste am Besten Linksabbiegerampeln für Radelnde geben. Oder ein "Vorfahrt beachten"-Schild oder sowas.

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    2. Manchmal gibt es auch eine Extraampel für das indirekte Linksabbiegen, z.B. bei geteilten Furten. Wenn es keine gibt, darf man rechtlich m.E. ohne eine Ampel zu beachten losfahren. Die 2. Phase des Linksabbiegens erfolgt ja bei Beginn der Querverkehrfreigabe. Da man aber nicht weiß, welche Ampelphase (Querverkehr oder Linksabbieger) nun folgt, ist die Fußgängerampel des Querverkehrs nur ein gutes Signal. Denn schaltet sie auf Grün, weiß man dass der Querverkehr gleich dran ist.
      Ansonsten ist das Markieren der Aufstellflächen und Installieren der Extraampeln auch nicht so aufwendig, aber an kleineren Kreuzungen geht es auch ohne. Somit ist das indirekte Linksabbiegen fast immer praktizierbar, egal ob im Mischv. oder auf einer RVA vor oder hinter der Kreuzung und ist auch sicher.
      Dass diese Furtregelungen endlich entfallen, ist ja gut.

      Die Jasparallee ist aber ein schönes Bsp. für Mischverkehr, nicht für eine RVA. In anderen Straßen eher nicht ausreichend oder zugestaut. Mit den Streifchen rechts von Rechtsabbiegern kann ich mich nicht anfreunden. Der Streifen links der Rechtsabbieger ist aber gut. Es wird zwar immer gesagt, dass ARAS Rechtsabbiegeunfälle verhindern, aber das Prob bei grüner Ampel du hast ja gut beschrieben.

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    3. Natürlich kann man die Fußgängerampel als Signal dafür benutzen, dass man nun sicher queren kann. Allerdings sollte das nur eine Notlösung sein, da uneinheitlich. Und Uneinheitlichkeiten sind Leuten immer so schwer zu erklären, wodurch sie Regeln möglicherweise nicht befolgen.

      Das Problem des direkten und indirekten Linksabbiegens ist im Allgemeinen, dass es praktisch keiner kennt. Darum ist es sehr sinnvoll, Markierungen und/oder Ampeln und/oder Schilder zu haben, die darauf hinweisen. Ich musste diese Art des Abbiegens erst recherchieren, kannte sie gar nicht.

      Zur Jasperallee: Auch diese Streifen an der Kreuzung inklusive der Aufstellzone sind RVA, weswegen es schon ein Beispiel für eine durchdachte RVA ist. Links der Rechtsabbieger ist der Streifen in der Tat nützlich und ziemlich sicher. Allerdings will man darauf natürlich nicht gerne rechtsabbiegen.

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    4. Ja, sollte schon verständlich, dass man hier indirekt Linksabbiegen kann und wo man sich aufstellen soll. Es ist aber auch sehr ähnlich zum Linksabbiegen eines Fußgängers, nur eben fahrend. Für sehr "unsichere" Radler ist es aber gut, wenn auch ohne Ampel und Markierung indirekt links abbiegen können, da man kleinere Kreuzungen nicht mit dem ganzen Krempel überladen möchte und so ein nur noch größeres Furt-Wirr-Warr entfacht und die Autofahrer nicht mehr wissen, wo sie nun auf Radfahrer achten müssen.

      In der Jasparallee ist es aber so, dass das Streifchen mit der Rechtsabbiegespur beginnt, man sich also einfach einordnet. Bei einer richtigen Veloweiche überqueren aber die Rechtsabbieger den Radstreifen. Rechtsabbiegende Radfahrer fahren dann auf einer Radverkehrsanlage rechts der Rechtsabbiegespur oder einfach in Dieser, aber natürlich nicht links derer. Kleine Pfeile vor den Radpiktogrammen sorgen dann für Klarheit.

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    5. Zum indirekten Linksabbiegen: "Überladen" von Kreuzungen mit zu vielen Markierungen und Schildern sollte in der Tat vermieden werden. Allerdings haben wir beim Radverkehr ja leider ein Ausbildungsproblem: In Schule und Fahrschule habe zumindest ich z. B. das indirekte Linksabbiegen nicht gelernt. Bis sich dieses Ausbildungsproblem legt, sollte meiner Ansicht nach die Infrastruktur dies sozusagen nachholen - bis die Ausbildung irgendwo anders verankert ist.

      Hier in Braunschweig geschieht dasselbe bzgl. des Fakts, dass Radelnde je nach Beschilderung auf der KFZ-Fahrbahn fahren dürfen. Auch das ist nirgendwo in der allgemeinen Ausbildung verankert, weswegen hier - korrekterweise - stellenweise " auf der Fahrbahn"-Schilder aufgestellt werden.

      Zur Jasparallee: Hier ging es ja um die Frage, ob dies eine Radverkehrsanlage sei. Ich glaube, man kann den Begriff weit genug verstehen, um auch die Streifchen in der Jasperallee als solche zu interpretieren. Ich meine auch, dies wäre das offizielle Verständnis, kann mich aber irren. Wikipedia zumindest sieht das auch so.

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