2016-06-06

Die Baustellen-Schilder-Lotterie

Am Rebenring wurde eine Baustelle an der Kreuzung mit dem Bültenweg eingerichtet. Aus dem Grund ist für Radelnde nördlich des Rings auf dem Bültenweg in Richtung Süden irgendwann der Weg versperrt:



Falls dies auf dem Bild nicht zu erkennen sein sollte: An der Baustellenabsperrung steht ein "Durchfahrt für Fahrzeuge aller Art verboten"-Schild mit "Fahrräder frei"-Schild darunter. Das allein ist verständlich, aber die gesamte Fahrbahn ist abgesperrt und, soweit mir bekannt, beziehen sich "Durchfahrt verboten"-Schilder lediglich auf die Fahrbahn. Wo also sind "Fahrräder frei"? Die Gehwege links und rechts bleiben ja, trotz Baustelle, fahrbahnbegleitend und daher für Radelnde tabu. Interessant.

Links an der Absperrung vorbei gelangen Radelnde (zu Fuß) zu einem gemeinsamen Geh- und Radweg. Hier die Sicht von der gegenüber liegenden Seite des Bültenwegs:



Das blaue Schild für benutzungspflichtige, gemeinsame Geh- und Radwege ist seltsam, denn Radelnde durften bislang nirgendwo auf dem Rebenring auf der linken Seite fahren. Zudem ist dort ein Radweg, welcher für Radelnde aus der anderen Richtung benutzungspflichtig ist, wie hier an der Kreuzung mit der Hans-Sommer-Straße mit Blick nach Westen zu sehen ist:



Wegen des Rechtsfahrgebots und der Beschilderung müssen Radelnde zwischen der Bültenweg-Kreuzung und der Kreuzung mit der Hans-Sommer-Straße also in beiden Richtungen auf dem Radweg fahren, welcher für einen Einrichtungsradweg schon zu schmal ist. Sehr interessant.

Noch interessanter ist die Betrachtung der Seite des Rebenrings, welche der Baustelle gegenüber liegt. Dort verläuft der Bültenweg weiter nach Süden. Der Blick auf den Rebenring in Richtung Osten ist dort der folgende:





Ja, auf dieser Seite ist ein Radweg. Und der ist nicht benutzungspflichtig. Und jetzt darf er offiziell gar nicht mehr benutzt werden, da ja das Schild für den benutzungspflichtigen Radweg auf der anderen Straßenseite existiert. Die Regeln besagen: Gibt es ein blaues Radweg-Schild rechts, muss dort gefahren werden. Ist auf der linken und der rechten Seite eins, kann zwischen beiden Radwegen gewählt werden. Steht nur auf der linken Seite ein Schild, müssen Radelnde dort fahren.

Legal Radelnde müssten hier also die vierspurige Fahrbahn mit baulich getrennten Fahrtrichtungen queren. Ohne Querungs-Insel. Eigentlich sogar quer durch die Baustelle. Klar. War mit Sicherheit so gedacht.

Begeben wir uns wieder auf die Straßenseite mit der Baustelle. Dort existierte ja für Radelnde auf der rechten Fahrbahnseite von der Hans-Sommer-Straße-Kreuzung aus der separierte Radweg:



Natürlich endet er mit der Baustelle. Damit endet natürlich auch die Benutzungspflicht und Radelnde "dürfen" hier auf die Fahrbahn fahren. Sie müssen es sogar, da sie nur auf dem Gehweg - und damit das Fahrrad schiebend als Fußgänger - rechts an der Baustelle vorbeikommen. Die Fahrbahn aber ist hier kein schöner Ort für Radelnde: Die Baustelle ist recht langgezogen und eine der zwei Fahrspuren des Rebenrings in Richtung Westen wird von der Baustelle blockiert. Hier geht sehr viel Verkehr durch, auch der "größere": LKW und Busse. Hier werden Radelnde nicht akzeptiert und kaum geduldet. Sehr stressig.

Zurück zum Anfang. Gehen Radelnde im abgesperrten Bültenweg nicht links, sondern rechts in den Rebenring, erhalten sie auch dort einen benutzungspflichtigen Radweg:





Oder doch nicht? Wo ist denn hier bitte ein separierter Radweg? Ist hier der Radweg innerhalb der Baustelle gemeint? Oder ist ein Teil dieses Gehwegs gemeint? Falls ja, darf sowas überhaupt angeordnet werden, wenn keine Separierung da ist? Ich bezweifle das. Gilt das Schild dann trotzdem? Falls ja, sollen Radelnde hier wohl links auf dem Gehweg fahren.

Es wird noch besser. Hier ist das, was Radelnde aus der Gegenrichtung sehen:



Schon wieder ein benutzungspflichtiger Radweg auf der linken Straßenseite. Diesmal als vom Gehweg getrennter Radweg, wobei der Radweg links sein soll. Ja, richtig: Fußgänger sollen hier in beiden Richtungen auf der rechten Seite des Wegs laufen - direkt gegen die Radelnden aus der Gegenrichtung, die ja in beiden Richtungen auf der linken Seite des Wegs fahren sollen. Das ist mit Sicherheit so gewollt.

Und - erneut - lohnt der Blick auf die andere Straßenseite. Dort ist natürlich wieder ein nicht benutzungspflichtiger Radweg, wie hier an der Einmündung zur Pockelsstraße in östlicher Richtung zu sehen:



Erneut werden Radelnde also auf die linke Seite einer vierspurigen Straße und in eine Baustelle hinein gezwungen. Falls meine Überlegungen zum "Durchfahrt verboten"-Schild weiter oben korrekt sind, ist der Zwang auf die andere Straßenseite sogar eine Sackgasse. Das ist mit Sicherheit so gewollt.

Es ist für mich nicht das erste Mal, dass die Baustellenbeschilderung für den Radverkehr einer Lotterie zu entstammen scheint. So langsam fange ich an, bei Baustellen einfach alle Regeln zu ignorieren. Die Verantwortlichen dieser Beschilderung scheinen dies ja auch zu tun.

2016-06-03

Fahrradampeln in Braunschweig - Designed to Fail IV

Schon wieder wurde die Abdeckung einer Fahrradampel ramponiert. Diesmal an der Hamburger Straße in Richtung Süden, südlich der Kreuzung mit der Ludwigstraße:





Warum das ein Problem ist? Siehe erster Artikel dazu.